Nachweis sprachkenntnisse einbürgerung Startseite / Recht, Gesellschaft & Behörden / Nachweis sprachkenntnisse einbürgerung Sie müssen Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzen und dies. 1 Nach § 10 Abs. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz ist der Nachweis erbracht mit dem Bestehen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch B1 in mündlicher. 2 Hier finden Sie Informationen zu den Anforderungen sowie zu Kursen und Nachweisen. Für eine Einbürgerung werden Sprachkompetenzen auf dem Niveau A2 schriftlich. 3 Die Anknüpfung in § 10 Abs. 4 StAG an das Zertifikat Deutsch bedeutet nicht, dass der Nachweis der ausreichenden Sprachkenntnisse nur durch. 4 Das "Zertifikat Integrationskurs" kann bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (§ 8 Abs. 3 Satz 6 AufenthG), der Erlangung einer Niederlassungserlaubnis (§ 9 Abs. 2 S.1 Nr. 7 AufenthG) sowie bei der Einbürgerung (§ 10 Abs. 1 S.1 Nr. 6 und Abs. 3 StAG) berücksichtigt werden. 5 3. Nachweis Der Nachweis der Sprachkompetenzen gilt als erbracht, wenn die ausländische Person: a) eine am Wohnort gesprochene Landessprache als Muttersprache spricht und schreibt; b) während mindestens drei Jahren die obligatorische Schule in einer Landessprache besucht hat; 1 SR 2 SR 3 SR 6 Für die Einbürgerung ist der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse erforderlich. Das Fehlen von Vorstrafen und Verfassungstreue sind weitere Kriterien. 7 dentlichen Einbürgerung werden in der Regel Sprachkompetenzen in der lokalen Landes-sprache, d.h. in der am Wohnort gesprochenen Sprache verlangt. Wenn die lokale Landes-sprache Ihre Muttersprache ist, brauchen Sie auch dort keinen weiteren Sprachnachweis zu erbringen. 8 Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse: Für die Einbürgerung müssen Sie die deutsche Sprache nicht perfekt beherrschen. Es genügt, wenn Sie Ihre mündlichen und schriftlichen Deutschkenntnisse durch eine Sprachprüfung – mindestens auf B1-Niveau (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) – nachweisen können. 9 Für die Einbürgerung ist der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse erforderlich, außerdem ist der sogenannte Einbürgerungstest abzulegen, mit dem der Einbürgerungsbewerber. einbürgerung sprachkenntnisse ausnahmen 10 nachweis sprachkenntnisse b1 12